Ausgabe Juni 2026
- Vollverzinsung für Umsatzsteuernachzahlungen mit Unionsrecht vereinbar
- Neues BMF-Schreiben zu steuerfreien Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für das Jahr 2026
- Finanzgericht erkennt Aufwendungen für Immobilien-Seminar als Werbungskosten an
- Zielgerichtete Belegeinreichung zur schnelleren Steuerrückerstattung
- Besonderheiten bei der praktischen Umsetzung von E-Rechnungs-Eingangsprozessen
- Musterkommentierung der OECD zur Qualifizierung des Homeoffice eines Arbeitnehmers als Betriebsstätte des Arbeitgebers
- Die Kennzahl „Return on Investment“ als Steuerungsinstrument für Betriebsrentabilität
- Überblick über die Rahmenbedingungen der neuen Rechtsform „EU Inc.“
- WPK warnt vor gefälschten Insolvenzverwalter-Internetseiten
Missbrauch von Wirtschaftsprüfer-Identitäten
Aktuell erhält die WPK vermehrt Kenntnis von Fällen, in denen Betrüger die Identitäten von Wirtschaftsprüfern und deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fälschen und damit täuschend echte Internetseiten schaffen. Dort wird vorgegeben, ein Wirtschaftsprüfer sei als Insolvenzverwalter tätig und wolle Gegenstände aus einer Insolvenzmasse verkaufen. Dabei werden die aus dem öffentlichen Berufsregister der WPK oder anderen öffentlichen Registern ersichtlichen Daten der Gesellschaften auf der gefälschten Internetseite angegeben. Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern entsprechen jedoch meist nicht denen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
So agieren Betrüger
Potenzielle Käufer werden per E-Mail kontaktiert und ihnen werden Gegenstände aus der Insolvenzmasse zum Kauf angeboten. Die Betrüger agieren sowohl per Telefon als auch per E-Mail und stehen in regem Austausch mit potenziellen Käufern beziehungsweise Geschädigten.
Empfehlung für Berufsangehörige
Die WPK warnt vor solchen Aktivitäten. Berufsangehörige sollten regelmäßig im Internet überprüfen, ob gefälschte Internetseiten mit ihren Identitäten existieren, und wenn ja Strafanzeige erstatten.
Stand: 26. Mai 2026
Erscheinungsdatum:
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