Ausgabe Juni 2026
- Vollverzinsung für Umsatzsteuernachzahlungen mit Unionsrecht vereinbar
- Neues BMF-Schreiben zu steuerfreien Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für das Jahr 2026
- Finanzgericht erkennt Aufwendungen für Immobilien-Seminar als Werbungskosten an
- Zielgerichtete Belegeinreichung zur schnelleren Steuerrückerstattung
- Besonderheiten bei der praktischen Umsetzung von E-Rechnungs-Eingangsprozessen
- Musterkommentierung der OECD zur Qualifizierung des Homeoffice eines Arbeitnehmers als Betriebsstätte des Arbeitgebers
- Die Kennzahl „Return on Investment“ als Steuerungsinstrument für Betriebsrentabilität
- Überblick über die Rahmenbedingungen der neuen Rechtsform „EU Inc.“
- WPK warnt vor gefälschten Insolvenzverwalter-Internetseiten
Betriebsrentabilität
Betriebsrentabilität ist ein Maß für die Ertragsstärke eines Unternehmens. Kennzahl für die Betriebsrentabilität ist das „Return on Investment“. Das Return on Investment errechnet sich aus der Formel „Umsatzrentabilität x Kapitalumschlag“. Das Produkt aus den beiden Größen gibt Auskunft darüber, wie sich das in den Betrieb investierte notwendige Kapital verzinst hat.
Beispielrechnung
Im vergangenen Jahr hat ein Musterunternehmen aus einem Umsatz von € 5 Mio. einen Gewinn von € 200.000,00 erzielt. Die Umsatzrentabilität beträgt € 200.000,00/
€ 5 Mio. x 100 = 4 %. Um diesen Umsatz zu erreichen, haben die Unternehmer ein Kapital von € 1 Mio. investiert. Der Kapitalumschlag beträgt 5 Mio./1 Mio.= 5, d. h. das investierte Kapital wurde im letzten Jahr fünfmal umgeschlagen. Der ROI beträgt in diesem Fall 4 x 5 = 20 %.
Steigerung des ROI
Die Betriebsrentabilität lässt sich mit einer höheren Produktivität steigern. Die Umsatzrentabilität steigt mit höheren Verkaufspreisen. Ein höherer Kapitalumschlag wird erreicht, indem mit Lieferanten kurze Lieferfristen vereinbart werden.
Stand: 26. Mai 2026
Erscheinungsdatum:
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