Ausgabe Juni 2024
- Degressive Gebäude-AfA nach dem Wachstumschancengesetz
- Neue Lohnsteuer-Hinweise
- Geschenke-Freigrenze bei abweichendem Wirtschaftsjahr
- Neue Betriebsgrößenklassen nach HGB
- Verbindliche Einführung von E-Rechnungen durch das Wachstumschancengesetz
- Maßgeblicher Lohnzahlungszeitraum bei zeitweiser Tätigkeit im Ausland
- Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Organisationen
- Neue Grundsteuer ab 2025
Grundsteuer 2025
Ab dem nächsten Jahr tritt die „neue“ Grundsteuer in Kraft. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums/BMF wurde eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform versprochen. Eine aufkommensneutrale Umsetzung der neuen Grundsteuer hängt allerdings von den Städten und Kommunen ab.
Berlin
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin nahezu alle Grundsteuerwertbescheide erteilt und die Folgen der neuen Grundsteuerbemessung analysiert. Nach einer Pressemitteilung (vom 26.3.2024) soll die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Darüber hinaus soll der Hebesatz für die Grundsteuer nahezu halbiert werden. Damit soll eine erhebliche Erhöhung der Grundsteuern durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin vermieden oder deutlich gemildert werden.
Stand: 27. Mai 2024
Erscheinungsdatum:
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