Seitenbereiche

Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Mögliche Leistungsinhalte

  • Einnahmenüberschussrechner: Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder:
  • Bilanzierer: Abschluss der Finanzbuchführung sowie Erstellung des Jahresabschlusses gemäß gesetzlicher Anforderungen (z. B. Anhang, Lagebericht, Offenlegung)
  • Übermittlung der Abschlussdaten an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)
  • bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
  • jährliche Abschreibung der Anlagengüter
  • Jährliche Abgrenzungsbuchungen zu Krediten (Disagio, Kreditzinsen …) 
  • Erstellung von getrennten Handels- und Steuerbilanzen
  • Erstellung einer Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Erstellung von Sonderbilanzen
  • Erstellung von Ergänzungsbilanzen
  • Ermittlung der latenten Steuern nach BilMoG
  • Erstellung von Kapitalflussrechnungen
  • Erstellung von Planbilanzen
  • Jahresabschlüsse in fremder Sprache
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS / IAS
  • Erstellung konsolidierter Jahresabschlüsse
  • Jahresabschlusspräsentation
  • Senden der Daten zur Archivierung in die DATEV-Cloud
  • Beratung und Analyse zu Tantieme und Gewinnverwendung
  • Aufteilung gemischt genutzter Konten
  • Gesellschafterkontenverzinsung
  • Kontenentwicklung und detaillierte Zinsentwicklung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.