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Pferderecht

Mit dem Begriff des Pferderechts wird kein anerkanntes Spezialgebiet der anwaltlichen Tätigkeit bezeichnet. Rechtliche Auseinandersetzungen rund um den Erwerb von Pferden, deren Betreuung, Unterbringung und den Reitsport werfen jedoch besondere Schwierigkeiten und Fragen auf, die neben juristischen Kenntnissen auch die Kenntnisse der tatsächlichen Verhältnisse und der üblichen Gepflogenheiten in diesen Zusammenhängen erfordern. So etwa im Falle des Erwerbs von Pferden zum Zwecke der Ausübung des Reitsportes und der Problematik von Erkrankungen solcher Tiere und den sich hieraus ergebenden vertraglichen Ansprüchen.

In der Rechtsprechung haben sich rund um rechtliche Auseinandersetzungen um Pferde und den Reitsport Besonderheiten herausgebildet, die zu beachten sind und deren Kenntnisse Voraussetzung sind für eine sorgfältige rechtliche Beratung. Solche Besonderheiten finden sich im Zusammenhang mit dem Kaufrecht, der Tierhalter- und Tierhüterhaftung, der Verantwortlichkeit von Tierärzten bei der Behandlung von Pferden, der Verantwortlichkeit von Stallbetreibern etwa im Rahmen sogenannter Einstellerverträge. Auch die Reitanlagen- und Reitlehrerhaftung sowie die hiermit einhergehenden haftpflichtversicherungsrechtlichen Fragen sind regelmäßig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Der Erwerb von Pferden für den Reitsport erfolgt häufig im europäischen oder auch sonstigen Ausland, so dass auch Kenntnis im internationalen Kaufrecht und des UN-Kaufrechts erforderlich sind.

Gemeinsam mit unserer Kollegin Rechtsanwältin Anke Kötter aus Essen sind wir in der Lage, Sie auch in diesen äußerst speziellen und besonderen Fragen des Kauf- und Haftungsrechtes zu betreuen. Rechtsanwältin Anke Kötter ist weit überwiegend im Pferderecht tätig und verfügt daher über langjährige Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Pferderechtes und sie ist infolge ihrer persönlichen Verbindung mit dem Pferde- und Reitsport mit den besonderen und spezifischen Fragekreisen dieses Rechtsgebietes vertraut. Sie verfügt über die erforderliche Sachkenntnis, welche in diesen Fällen für eine optimale Mandatsbetreuung erforderlich ist.

Nicht selten sind Mandate im Bereich des Pferderechtes emotional etwa durch die Bindung an ein erworbenes Tier belastet, so dass es oft einer individuellen Betrachtung der Situation im Hinblick auf die persönlichen Interessen des Mandanten bedarf. Ansprechpartner für diese Angelegenheiten ist an unserem Greifswalder Standort der Kollege Dr. Axel Schmidt.

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