Ausgabe September 2025
- Bundesrat billigt Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
- Bundesregierung startet neuen Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung
- Die beschlossenen Mindestlohnerhöhungen der Mindestlohnkommission
- Preispolitik im Unternehmen optimieren
- Unternehmensnachfolgeplanung mit der klassischen Betriebsaufspaltung
- 115 Staaten melden Kontodaten zum 30.9.2025
- Neue Förderangebote der KfW-Bank
- Steuerzahlerbund errechnet den Steuerzahler-Gedenktag auf den 13.7.2025
Mindestlohn
Seit nunmehr zehn Jahren (seit dem 1.1.2015) gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Der erste Mindestlohn betrug damals € 8,50 pro Stunde und wurde seither kontinuierlich erhöht. Seit dem 1.1.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn € 12,82 brutto je Zeitstunde. Für die kommenden Jahre wurden weitere Erhöhungen beschlossen, und zwar zum 1.1.2026 auf € 13,90 und zum 1.1.2027 auf € 14,60 je Zeitstunde.
Statistik
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein und von der Erhöhung 2027 sollen maximal 8,3 Mio. Jobs profitieren. Überdurchschnittlich häufig profitieren Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verbucht mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs (Destatis Pressemitteilung vom 14.7.2025).
Ausnahmen
Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei Langzeitarbeitslosen ist der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nach der Beschäftigungsaufnahme nicht anzuwenden.
Stand: 26. August 2025
Erscheinungsdatum:
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