Ausgabe Oktober 2025
- Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- Geplante Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
- Neuregelung für Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025
- Neues BMF-Schreiben zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Werbungskostenabzug bei einem Ein-Personen-Haushalt
- Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens entfällt bei Steuerwegfall in einem Vertragsstaat
- Änderung von Steuerbescheiden bei abweichend elektronisch übermittelten Daten
- Verpflichtender digitaler Elternnachweis seit dem 1.7.2025
Pflegeversicherung
Kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen sogenannten Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 %. Versicherte mit mehr als einem Kind erhalten hingegen einen Beitragsabschlag von 0,25 % pro Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind.
Digitale Erfassung
Zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung gilt seit dem 1. Juli 2025 ein neues digitales Verfahren, das auf Daten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ElStAM) basiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen seit dem 1.7. bei jeder Neueinstellung eine elektronische Meldung an die Deutsche Rentenversicherung senden. Für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss zusätzlich ein einmaliger Initialabruf bis spätestens 31.12.2025 durchgeführt werden.
Stand: 24. September 2025
Erscheinungsdatum:
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