Ausgabe Juli 2025
- Steueränderungsgesetz der neuen Bundesregierung
- Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß
- Änderungen bei Mutterschutzleistungen zum 1. Juni 2025
- Steuerfalle Sonderabschreibung bei Ersatzneubauten
- Pflegeleistungen bei der Erbschaftsteuer angemessen berücksichtigen
- FG-Urteil zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a für Schweiz-Immobilien
- Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025
- Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person können auf Antrag bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Aufwendungen können im jeweiligen Veranlagungszeitraum (VZ) bis zur Höhe des Grundfreibetrags (in 2025: € 12.096,00) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
Zahlungsweise
Bezüglich der Zahlungsweise wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 eine wesentliche Änderung eingeführt. Seit dem VZ 2025 ist für den einkommensteuerlichen Abzug von Unterhaltsaufwendungen Voraussetzung, dass die Zahlung ausschließlich per Überweisung auf das Konto der unterhaltenden Person erfolgt (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Barzahlungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Stand: 24. Juni 2025
Erscheinungsdatum:
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