Ausgabe Dezember 2025
- Grundfreibetrag 2026, Progressionsstufen und neue Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
- Bundesregierung will mit steuerfreier „Aktivrente“ zum Weiterarbeiten im Alter animieren
- Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
- Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet
- Steuerhinweise für Weihnachtsfeier
- Annahme von ausländischem Erbvermögen
- Sachbezüge 2026
- Elektrofahrzeuge weiter von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen
Annahmeerklärung
In einigen ausländischen Rechtskreisen ist eine wirksame Annahmeerklärung Voraussetzung für den Eintritt in die Rechtsnachfolge. Dies gilt beispielsweise in Italien. Zwischen dem Erbfall und der Abgabe der Annahmeerklärung liegen meist mehrere Monate oder auch Jahre.
Entstehung deutscher Erbschaftsteuer
Auf den Zeitpunkt der Annahmeerklärung kommt es nach der BFH-Rechtsprechung für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht an (Urteil vom 17.11.2021, II R 39/19). Vollzieht sich ein Erwerb von Todes wegen nach ausländischem Zivilrecht, kann er nach Auffassung des BFH im Inland der Erbschaftsteuer unterliegen, soweit der Vermögensanfall in seiner wirtschaftlichen Bedeutung einem durch das deutsche Erbschaftsteuergesetz/ErbStG erfassten Erwerb gleichkommt. Der BFH hat in der Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht keine aufschiebende Bedingung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Alternative 1 ErbStG i.V.m. § 158 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB gesehen, sondern ein rückwirkendes Ereignis entsprechend § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung/AO. Im Streitfall hatte die Erbin im Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland, im Zeitpunkt der Annahmeerklärung jedoch nicht mehr.
Stand: 25. November 2025
Erscheinungsdatum:
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