Ausgabe August 2025
- Neues BMF-Schreiben zum Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
- Maßgebliche Bodenrichtwerte zur Grundbesitzbewertung
- Förderprogramme des BAFA für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Steuerbegünstigungen für Erbvermögen im Rahmen der Nachlassteilung sichern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aushilfejobs während der Ferien- und Urlaubszeiten
- Aktuelle Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnung zum 1.1.2025
- Gesetzentwurf für elektronische Präsenzbeurkundungen
- Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024
Mehrergebnis
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.6.2025 die neueste Statistik zu den in 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen veröffentlicht. Danach wurde allein aus Umsatzsteuer-Sonderprüfungen (ohne den allgemeinen Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen) ein Mehrergebnis von rund € 1,63 Mrd. erzielt.
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Die Finanzbehörden führen Umsatzsteuer-Sonderprüfungen unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe nach eigenem Ermessen durch. In 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jede Prüferin bzw. jeder Prüfer führte im Durchschnitt 39 Sonderprüfungen mit einem durchschnittlichen Mehrergebnis von rund € 1 Mio. durch.
Stand: 28. Juli 2025
Erscheinungsdatum:
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