Ausgabe August 2025
- Neues BMF-Schreiben zum Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
- Maßgebliche Bodenrichtwerte zur Grundbesitzbewertung
- Förderprogramme des BAFA für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Steuerbegünstigungen für Erbvermögen im Rahmen der Nachlassteilung sichern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aushilfejobs während der Ferien- und Urlaubszeiten
- Aktuelle Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnung zum 1.1.2025
- Gesetzentwurf für elektronische Präsenzbeurkundungen
- Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024
Gesetzentwurf
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ die elektronische Unterzeichnung von Urkunden ermöglichen. Urkunden sollen künftig mittels eines Unterschriftenpads oder durch qualifizierte elektronische Signatur oder Touchscreen unterzeichnet werden können. Der Gesetzentwurf kann auf der Webseite des BMJV als PDF-Dokument downgeloadet werden unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Elektronische_Praesenzbeurkundung.html?nn=17134.
Verhinderung von Medienbrüchen
Das BMJV will damit sogenannte „Medienbrüche“ verhindern. Diese entstehen dadurch, dass die Urkunden im Regelfall bereits elektronisch entworfen und vorweg an die Beteiligten zur Ansicht versandt werden, jedoch im Beurkundungstermin dann zur Unterschrift auf Papier wieder ausgedruckt werden müssen. Sodann müssen die Papierausdrucke nach Unterschrift und Vollzug zur Archivierung wieder eingescannt werden. Dies soll künftig entfallen.
Beglaubigungen
Auch für Beglaubigungen sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen vor. So sollen elektronische Unterschriften beglaubigt werden können, die per Unterschriftenpad oder Touchscreen erfolgt sind.
Stand: 28. Juli 2025
Erscheinungsdatum:
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