Ausgabe August 2025
- Neues BMF-Schreiben zum Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
- Maßgebliche Bodenrichtwerte zur Grundbesitzbewertung
- Förderprogramme des BAFA für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Steuerbegünstigungen für Erbvermögen im Rahmen der Nachlassteilung sichern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aushilfejobs während der Ferien- und Urlaubszeiten
- Aktuelle Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnung zum 1.1.2025
- Gesetzentwurf für elektronische Präsenzbeurkundungen
- Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024
Grundstücksbewertung
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogene Lagewerte. Sie werden für einzelne Gebiete, Straßen oder Straßenabschnitte ermittelt, in denen annähernd gleiche Nutzungen und Wertverhältnisse vorliegen, und von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Region bekannt gegeben.
Geschossflächenzahl
Bodenrichtwerte repräsentieren den Wert eines Referenzgrundstücks, welches kaum mit dem zu bewertenden Grundstück identisch sein wird. Im Streitfall ging es
u. a. um die Frage, ob für die Bestimmung des Bodenwertes die tatsächliche oder jene laut Bebauungsplan zulässige GFZ maßgeblich ist. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.12.2024 - 16 K 17071/23) ging – allerdings unter Verweis auf die Wohnungsnot in der Berliner Innenstadt – von einem maßgeblichen Bodenrichtwert aus, der der realisierbaren GFZ entspricht. Im Streitfall betrug die tatsächliche GFZ 4,16, die zulässige GFZ nur 1,5. Das hatte große Auswirkungen auf den zu versteuernden Grundbesitzwert. Strittig war eine Wertdifferenz von etwa € 5 Mio.
BFH-Revision
Das letzte Wort in dieser Frage des maßgeblichen Bodenrichtwerts hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH). Das Revisionsverfahren wird unter dem Az II R 7/25 geführt.
Stand: 28. Juli 2025
Erscheinungsdatum:
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