Ausgabe Februar 2021
- Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
- Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
- Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht
- Steuererleichterungen in der Corona-Pandemie in 2021
- Pauschbeträge für Ehrenämter und Übungsleiter 2021
- Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen aufgrund der Covid 19 Pandemie
- Neue Pauschalen für Auslandsdienstreisen 2021
- Abgabe der Steuererklärung 2019
- Einkunftsgrenzen für den Solizuschlag 2021
- Gesetzentwurf gegen Langzeitverträge
Ehrenamtspauschalen
Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Stand: 26. Januar 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.